Bestattungen sind in den letzten Jahren sehr teuer geworden. Deshalb ist es schon lange keine Ausnahme, dass viele Angehörige nach einem Todesfall nicht wissen, wie sie eine Bestattung bezahlen sollen. Besonders in Wien wird daher häufig nach einer Sozialbestattung gesucht. Eine Sozialbestattung – umgangssprachlich auch Armenbegräbnis genannt – ist eine Beerdigung auf Kosten der Stadt Wien.
Tatsächlich ist die Sozialbestattung oft der beste Weg. Doch Achtung: Wer denkt, dass eine Sozialbestattung einfach kostenlos ist und von den Angehörigen beantragt werden kann, der irrt! Informiere dich deshalb vorab genau, was es mit der Sozialbestattung auf sich hat und warum eine günstige Feuerbestattung für viele Angehörige oft die bessere Alternative ist.
5 Dinge, die du über die Sozialbestattung in Wien wissen solltest
Müssen Kinder die Beerdigung ihrer Eltern zahlen?
Wer zahlt die Beerdigung, wenn kein Geld da ist?
Nachteile einer Sozialbestattung in Wien
Alternative zur Sozialbestattung: Urne zu Hause
5 Dinge, die du über die Sozialbestattung in Wien wissen solltest
5 Tage Frist
Ist nach Ablauf von fünf Tagen ab Ausstellung der Todesbescheinigung die Bestattung eines Verstorbenen von niemandem veranlasst worden, hat der Magistrat die Bestattung (Erd- oder Feuerbestattung) in einer Bestattungsanlage zu veranlassen.
Die Sozialbestattung muss zwar rechtlich bereits nach 5 Tagen veranlasst werden, aufgrund der bürokratischen Schritte dauert es in der Praxis jedoch meistens länger bis diese tatsächlich durchgeführt wird. Sollten die 5 Tage bereits verstrichen sein, obwohl keine Sozialbestattung gewünscht ist, ist es vor allem wichtig, sich unmittelbar beim Bestatter, Krankenhaus, Pflegeheim oder der Gerichtsmedizin zu melden, um den Prozess zu stoppen.
Keine Beantragung durch Angehörige
Nur Bestattungsunternehmen, die Gerichtsmedizin, Pflegeeinrichtungen oder Spitäler können die „Meldung einer Beerdigung auf Kosten der Stadt Wien“ machen. Angehörige oder Privatpersonen dürfen das nicht.
Nur unter Voraussetzungen
Grundsätzlich müssen die Angehörigen die Bestattung bezahlen. Damit die Sozialbestattung, wirklich kostenlos ist, müssen weder der Verstorbene noch Ehegattin, Partnerin, Kinder, Eltern, alle anderen Verwandten in gerader Linie oder Geschwister das Geld für die Bestattung aufbringen können!
Nicht das billigste
Keine individuellen Wünsche
Der Ablauf von Sozialbestattungen ist in Wien genau vorgegeben. Abholung, Aufbahrung, Erdbestattung. Persönliche Trauerfeiern mit eigenem Redner oder Musik sind genau so wenig möglich wie die Wahl der Bestattungsart.
Müssen Kinder die Beerdigung der Eltern bezahlen?
Ja, grundsätzlich müssen in Wien die nahen Angehörigen die Bestattung bzw. die Urne zu Hause veranlassen und zahlen. Als nahe Angehörige zählen dabei
1. die Ehegattin oder der Ehegatte,
2. die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner,
3. die Verwandten in gerader Linie und
4. die Geschwister.
Wenn der Verstorbene also nicht in aufrechter Ehe oder eingetragener Partnerschaft lebt oder die jeweilige Person die Bestattung nicht zahlen kann, müssen die Kinder als nächste Angehörige für die Bestattung aufkommen.
Mit der Feuerbestattung, also der Einäscherung eines Verstorbenen ist die Bestattungspflicht erfüllt. Wer also - mit Bewilligung - die Urne mit nach Hause nimmt, ist seiner Pflicht vorerst nachgekommen. Zusätzliche Bestandteile und Kostentreiber bei traditionellen Bestattungen, wie Trauerfeier, Grab, Steinmetz, Blumen, Leichenschmaus fallen nicht unter die Bestattungspflicht.
Wer zahlt die Beerdigung wenn kein Geld da ist?
Hat die verstorbene Person weder Angehörige oder können diese nicht ermittelt werden, besteht Anspruch auf eine Sozialbestattung.
Deutlich schwieriger gestaltet sich die Lage jedoch, sollten Angehörige vorhanden sein. Die Stadt Wien übernimmt die Kosten der Beerdigung nämlich nur dann, wenn die Kosten weder durch Dritte noch durch die Verlassenschaft gedeckt werden.
Vorhandene Angehörige, die die Bestattungskosten vorerst nicht übernehmen, werden also spätestens dann zur Kassa gebeten, wenn sie das Erbe antreten.
Wir sind gerne für dich da!
Benötigst du Beratung, wie du die Kosten für eine Bestattung möglichst gering halten kannst? Melde dich gerne!
Kontaktiere uns!Sozialbestattung Wien: Ablauf
Schritt 1: Meldung beim Gesundheitsdienst (MA15)
Ist eine Person in Wien verstorben und hat nach
fünf Tagen niemand die Bestattung veranlasst, müssen Bestattungsunternehmen, die
Gerichtsmedizin, Pflegeeinrichtungen oder Spitäler die „Meldung einer
Beerdigung auf Kosten der Stadt Wien“ beantragen.
Schritt 2: Prüfung durch die Stadt Wien
Hat die verstorbene Person keine Angehörigen oder
ergibt die Prüfung durch die Stadt Wien, dass diese nicht in der Lage sind die
Kosten der Bestattung zu übernehmen, veranlasst der Gesundheitsdienst der Stadt
Wien (MA 15) eine Sozialbestattung.
Schritt 3: Beauftragung der Bestattung Wien
Sozialbestattungen werden in Wien durch die
Bestattung Wien durchgeführt. Diese holt den Verstorben ab und führt
eine einfache Erdbestattung durch.
Schritt 4: Begleichen der Bestattungskosten im Verlassenschaftsverfahren
Die Stadt Wien holt die entstandenen Kosten im
Verlassenschaftsverfahren wieder ein.
Nachteile einer Sozialbestattung in Wien
- keine freie Wahl des Bestatters
- keine Wahl der Bestattungsart
- meist keine Trauerfeier
- Ablauf wird vollständig vorgegeben
- wenig Mitgestaltung für Angehörige
Bestattungskosten in Wien
Was dabei jedoch oft übersehen wird: Es gibt mittlerweile deutlich preiswertere Angebote, die Angehörigen mehr Freiheit und Mitgestaltung ermöglichen.
Bei günstigen Bestattern sind einfache, würdevolle Bestattungen bereits deutlich unter 2.000,- EUR möglich und bieten dabei oft mehr Spielraum als eine standardisierte Sozialbestattung.
Urne zu Hause: Ab 999,- EUR zzgl. Gebühren
Bei der Urne zu Hause wird die Asche des Verstorbenen nach der Kremation in den eigenen vier Wänden aufbewahrt. Der große Vorteil liegt hierbei darin, dass zu einem späteren Zeitpunkt noch alle Beisetzungsformen möglich sind. Das stellt vor allem dann eine gute Lösung dar, wenn kurzfristig nur geringe finanzielle Mittel vorhanden sind.
- Günstiger als Sozialbestattung
- Alle Möglichkeiten bleiben offen
- Angehörige haben die Urne bei sich
Die Gesamtkosten für eine Urne zu Hause liegen deshalb bei etwa 1.600,- bis 1.800,- EUR.
Anonyme Beisetzung: Ab 1.199,- EUR zzgl. Gebühren
Bei der anonymen Beisetzung erfolgt eine Bestattung ohne Angehörige und ohne Kennzeichnung des Grabes. Dies kann zum Beispiel in einer Urnenwiese in Österreich oder aber im Rahmen einer Seebestattung erfolgen. Diese Variante stellt vor allem dann eine gute Lösung dar, wenn der Verstorbene gerne eine Naturbestattung wollte, aber wenig Angehörige oder auch wenig Geld zur Verfügung stehen. Die Entnahme einer Teilmenge der Asche ermöglicht zudem, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Erinnerungsstück angerfertigt werden kann.
- Günstiger als Sozialbestattung
- Mitbestimmung bei letzter Ruhestätte
- Ascheteilmenge möglich
Die Gesamtkosten für eine anonyme Beisetzung liegen deshalb bei etwa 1.800,- bis 1.900,- EUR.
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Kontaktiere uns!Häufig gestellte Fragen zur Sozialbestattung in Wien
Hier findest Du häufig gestellte Fragen zum Sozialbestattung in Wien
Deine Frage ist nicht dabei?
Dann frag uns einfach selbst!
Eine Sozialbestattung in Wien startet etwa bei 3.000,- EUR. Die genauen Kosten sind schwer abzuschätzen und sind den Angehörigen oft nicht bekannt.
Damit ist die Sozialbestattung Wien billiger als ein reguläres Begräbnis und teurer als eine schlichte Bestattung bei Vitus.
Können weder der Verstorbene noch Ehegattin, Partnerin, Kinder, Eltern, alle anderen Verwandten in gerader Linie oder Geschwister das Geld für die Bestattung aufbringen und tritt niemand die Verlassenschaft an, sind die Forderungen der Stadt Wien jedoch uneinbringlich.
Wenn nach fünf Tagen ab Ausstellung der Todesbescheinigung die Bestattung eines Verstorbenen von niemandem veranlasst worden ist, hat der Magistrat die Bestattung zu veranlassen.
In der Regel dauert es jedoch deutlich länger bis die Bestattung tatsächlich durchgeführt wird. Denn für Sozialbestattungen gilt die maximale Frist von vier Wochen nicht!