ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Bestattung Vitus GmbH
Floridsdorfer Hauptstraße 28
Firmenbuchnummer: FN 662170f
Firmengericht: Handelsgericht Wien
UID-Nummer: ATU82483279
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (idF kurz "AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Bestattung Vitus GmbH, Floridsdorfer Hauptstraße 28, und Ihren Kunden.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des zwischen der Bestattung Vitus GmbH und Ihnen geschlossenen Vertrags ist die Erbringung von Bestattungsdienstleistungen. Diese Dienstleistungen setzen sich aus individuell von Ihnen ausgewählten Bestattungsdienstleistungen, damit in Zusammenhang stehenden Nebenleistungen sowie Bestattungsprodukten zusammen.
3. Gerichtsstand, Erfüllungsort & Vertragssprache
Der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Klagen aus einem Vertragsverhältnis mit der Bestattung Vitus GmbH ist der Sitz von der Bestattung Vitus GmbH in 1210 Wien.
Vertragssprache ist Deutsch. Die Korrespondenz zwischen der Bestattung Vitus GmbH und Ihnen erfolgt entsprechend ausschließlich in deutscher Sprache.
4. Angebote
Grundsätzlich gilt, dass Sie volljährig sein müssen, um mit der Bestattung Vitus GmbH einen Vertrag über die Erbringung von Bestattungsdienstleistungen abschließen zu können.
Ein Vertrag kommt mit Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Die Annahme eines von der Bestattung Vitus GmbH erstellten Angebots ist grundsätzlich nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich.
Angebote sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich sind. Einvernehmlich als offen vereinbarte Teile des Auftrages sind in der Auftragsbestätigung festzulegen. Abweichungen hievon bedürfen der Schriftform.
5. Geringfügige Leistungsänderungen
Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung bzw. Abweichungen sind dem Kunden zumutbar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind.
6. Ihre Mitwirkungspflichten
Die Bestattung Vitus ist bei Erfüllung der vertraglich übernommenen Bestattungsdienstleistungen auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Insbesondere muss gewährleistet sein, dass Sie oder von Ihnen namhaft gemachte Ansprechpartner für die Bestattung Vitus GmbH kurzfristig persönlich oder telefonisch erreichbar sind, etwa damit die Durchführung der Bestattungsdienstleistungen im Detail besprochen und gegebenenfalls erforderliche Termine vereinbart werden können.
Von der Bestattung Vitus GmbH angeforderte und zur Durchführung der Bestattungsdienstleistungen erforderliche Dokumente (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder Versicherungsurkunden) haben Sie der Bestattung Vitus GmbH unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
Sie können gegen die Bestattung Vitus GmbH wegen der Verzögerung oder der Nichterfüllung der vertraglich geschuldeten Bestattungsdienstleistungen keine Ansprüche geltend machen, wenn und soweit diese aus einer Verletzung Ihrer Mitwirkungspflichten herrühren.
7. Gewährleistung / Haftung
Die Bestattung Vitus GmbH haftet Ihnen gegenüber nach den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Die Bestattung Vitus GmbH haftet nicht für von der Bestattung Vitus GmbH oder Erfüllungsgehilfen der Bestattung Vitus GmbH leicht fahrlässig verursachte Schäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung der Bestattung Vitus GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die die Bestattung Vitus GmbH oder Erfüllungsgehilfen der Bestattung Vitus GmbH jeweils zu vertreten haben.
8. Schad- und Klagloshaltung für zur Verfügung gestellte Fotos
Für den Fall, dass Sie die Bestattung Vitus GmbH mit dem Erstellen von Trauerdruck (insbesondere Partezetteln, Gedenkkärtchen und Aufstellbildern) beauftragen, haben Sie der Bestattung Vitus GmbH zu Zwecken der Vertragserfüllung Fotos der verstorbenen Person zur Verfügung zu stellen.
Mit dem zur Verfügung stellen von Fotos erklären Sie, über die notwendigen Rechte an den Fotos zu verfügen, die der Bestattung Vitus GmbH die Erfüllung der von Ihnen gewählten Nebenleistung zu den Bestattungsdienstleistungen ermöglicht. Des Weiteren erklären Sie, die Bestattung Vitus GmbH von etwaigen urheber- und/oder leistungsschutzrechtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere des Fotografen) aus der Verwendung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Fotos schad- und klaglos zu halten, sofern die Bestattung Vitus GmbH die Fotos ausschließlich zu Zwecken der Vertragserfüllung verwendet hat.
9. Beisetzungsvollmacht
Für den Fall, dass nach einer durchgeführten Kremation die Beisetzung einer Aschekapsel nicht durchgeführt bzw. die Aschekapsel unter Maßgabe der behördlichen Bedingungen nicht abgeholt wird, aus Gründen die in der Sphäre des Auftraggebers/der Auftraggeberin liegen, hat die Bestattung Vitus GmbH ausdrücklich das Recht – aber nicht die Verpflichtung – nach einer Frist von 3 Jahren ab Auftragsdatum selbständig die Beisetzung der Aschekapsel durchzuführen und sämtliche dafür nötigen Schritte in die Wege zu leiten und zu beauftragen. Die im Zusammenhang mit der Beisetzung der Aschekapsel entstehenden Kosten, Gebühren und Auslagen werden zuzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 25% dem Auftraggeber/der Auftraggeberin ohne Abzüge in Rechnung gestellt und sind prompt zur Zahlung fällig.
10. Zahlungsbedingungen
Zur Bezahlung des offenen Rechnungsbetrages bietet die Bestattung Vitus folgende Zahlungsarten an:
I) Vorkasse (Standard)
Der offene Rechnungsbetrag ist per sofort nach Rechnungsausstellung fällig und ohne jeden Abzug zu entrichten.
II) Kauf auf Rechnung
Die Bestattung Vitus GmbH behält sich bei dieser Zahlungsart vor, eine Anzahlung auf den voraussichtlichen Rechnungsbetrag zu fordern. Sie erhalten auch für diese Anzahlung eine Anzahlungsrechnung, welche mit der Endrechnung nach Leistungserbringung verrechnet wird. Die Bestattung Vitus GmbH behält sich für diese Zahlungsart ebenfalls vor, bei Vertragsabschluss eine Bonitätsauskunft einzuholen. Mit Ihrer Zustimmung zum Vertrag und zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stimmen Sie dieser Einholung zu.
Die Aufrechnung mit Forderungen der Bestattung Vitus GmbH ist Ihnen – außer im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Bestattung Vitus GmbH – lediglich erlaubt, wenn die Forderung von der Bestattung Vitus GmbH anerkannt wurde, gerichtlich rechtskräftig festgestellt wurde oder im rechtlichen Zusammenhang mit Ihrer Verbindlichkeit steht.
11. Mahn- und Inkassospesen
Der Kunde verpflichtet sich bei 2. Mahnung einen Betrag von € 20 sowie für die 3. Mahnung einen Betrag von € 50 zu bezahlen. Die Bestattung Vitus GmbH behält sich des Weiteren das Recht vor, bei einem durch Sie verschuldeten, qualifizierten Zahlungsverzug auf Ihre Kosten ein befugtes Inkassoinstitut oder einen Rechtsanwalt mit der Durchführung des Inkassos zu beauftragen und Ihnen die dadurch angefallenen, notwendigen, zweckentsprechenden und angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen.
12. Verzugszinsen
Bei Zahlungsverzug behält sich die Bestattung Vitus GmbH die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 4% vor. Der Anspruch auf Mahn- und Inkassospesen bleibt insofern unberührt, besteht also darüber hinaus.
13. Adressänderungen
Die Vertragspartner haben Adressänderungen einander unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt ein Teil dies, so gilt dessen zuletzt bekannte Adresse für alle Zustellungen. Aufwendungen zur Adressermittlung trägt der säumige Teil.
14. Geistiges Eigentum
Sämtliche Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum unseres Unternehmens. Jede Verwertung oder Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung unseres Unternehmens.
15. Salvatorische Klausel
Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten alle anderen ihre Gültigkeit.
Stand: Jänner 2026.